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   BSG, 29.05.1991 - 4/1 RA 25/90   

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https://dejure.org/1991,7284
BSG, 29.05.1991 - 4/1 RA 25/90 (https://dejure.org/1991,7284)
BSG, Entscheidung vom 29.05.1991 - 4/1 RA 25/90 (https://dejure.org/1991,7284)
BSG, Entscheidung vom 29. Mai 1991 - 4/1 RA 25/90 (https://dejure.org/1991,7284)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Leistungen für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921 - Erfordernis einer Geburt der Kinder in Deutschland - Vorliegen eines gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland - Verstoß gegen Grundrechte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.10.1990 - 4 RA 44/89

    Leistung für Kindererziehung für Verfolgte des Nationalsozialismus

    Auszug aus BSG, 29.05.1991 - 1 RA 25/90
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 30. Oktober 1990 (4 RA 44/89, zur Veröffentlichung vorgesehen) im einzelnen dargelegt hat, sprechen Wortlaut, Konzept und systematischer Aufbau des Art. 2 § 61 AnVNG gegen diese Rechtsauffassung.

    Die Gründe, die den Senat (BSGE 63, 282, 290 ff [BSG 12.07.1988 - 4 RA 36/87]; Urteil vom 30. Oktober 1990 - 4 RA 44/89, zur Veröffentlichung vorgesehen) bewogen haben, von der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Abgrenzung des anspruchsberechtigten Personenkreises auszugehen, treffen auch für die vorliegende Fallgestaltung zu.

  • BSG, 27.09.1990 - 4 REg 30/89

    Anspruch auf Erziehungsgeld für Asylbewerber

    Auszug aus BSG, 29.05.1991 - 1 RA 25/90
    Der erkennende Senat (BSGE 67, 243 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 3) hat dazu dargelegt, daß der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts iS von § 30 Abs. 1 und 3 SGB I jeweils nach Sinn und Zweck derjenigen Norm "einzufärben", dh in den Sinnzusammenhang einzufügen ist, der sich aus dem Gesetz, das ihn verwendet, ergibt (ebenso zuletzt der 11. Senat des BSG, Urteil vom 12. Dezember 1990, 11 RAr 141/90, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 141/90

    Wohnen eines Arbeitslosen während einer Auslandstätigkeit iS von Art. 71 Abs. 1

    Auszug aus BSG, 29.05.1991 - 1 RA 25/90
    Der erkennende Senat (BSGE 67, 243 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 3) hat dazu dargelegt, daß der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts iS von § 30 Abs. 1 und 3 SGB I jeweils nach Sinn und Zweck derjenigen Norm "einzufärben", dh in den Sinnzusammenhang einzufügen ist, der sich aus dem Gesetz, das ihn verwendet, ergibt (ebenso zuletzt der 11. Senat des BSG, Urteil vom 12. Dezember 1990, 11 RAr 141/90, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 27.02.1991 - 5 RJ 51/89

    Verfolgungsbedingter Auslandsaufenthalt, Anrechnung von Kindererziehungszeiten

    Auszug aus BSG, 29.05.1991 - 1 RA 25/90
    Außerdem ist - worauf der 5. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hingewiesen hat (Urteil vom 27. Februar 1991 - 5 RJ 51/89, zur Veröffentlichung vorgesehen) - im Blick auf Kindererziehungszeiten die Frage Gegenstand parlamentarischer Erörterung gewesen (BT-Drucks 11/758 S 9), ob Verfolgten, die ihr Kind verfolgungsbedingt im Ausland geboren und erzogen haben, Kindererziehungszeiten anerkannt werden sollten; gleichwohl ist durch das RRG 1992 nicht nur in § 56 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) eine dem bisherigen Recht entsprechende Regelung erneut getroffen, sondern auch Art. 2 § 61 AnVNG geändert worden, ohne daß eine von der Klägerin angenommene Lücke geschlossen worden wäre.
  • Drs-Bund, 04.09.1987 - BT-Drs 11/758
    Auszug aus BSG, 29.05.1991 - 1 RA 25/90
    Außerdem ist - worauf der 5. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hingewiesen hat (Urteil vom 27. Februar 1991 - 5 RJ 51/89, zur Veröffentlichung vorgesehen) - im Blick auf Kindererziehungszeiten die Frage Gegenstand parlamentarischer Erörterung gewesen (BT-Drucks 11/758 S 9), ob Verfolgten, die ihr Kind verfolgungsbedingt im Ausland geboren und erzogen haben, Kindererziehungszeiten anerkannt werden sollten; gleichwohl ist durch das RRG 1992 nicht nur in § 56 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) eine dem bisherigen Recht entsprechende Regelung erneut getroffen, sondern auch Art. 2 § 61 AnVNG geändert worden, ohne daß eine von der Klägerin angenommene Lücke geschlossen worden wäre.
  • BSG, 17.12.1991 - 13 RJ 3/91

    Unterschiedliche Behandlung von Inlands- und Auslandsgeburten bei der Gewährung

    Die Streitfrage, wie diese Vorschrift auszulegen ist (vgl einerseits 8., 10., 12. Senat des BSG in BSGE 60, 262, 263 [BSG 16.10.1986 - 12 RK 13/86]; 63, 47, 50; 63, 93, 97; 65, 84, 86 f; andererseits 4. Senat des BSG in BSGE 67, 243, 246 und Urteil vom 29. Mai 1991 - 4/1 RA 25/90, nicht veröffentlicht), kann im vorliegenden Fall unentschieden bleiben.

    Zur Abgrenzung der ersten Fallgruppe, für die der deutsche Rentenversicherungsträger keinen Ausgleich leisten soll, von der zweiten konnte der Gesetzgeber wie in § 1227a Abs. 5 Reichsversicherungsordnung (RVO) auf eine (ggf fort-)bestehende Versicherungspflicht dem Grunde nach abstellen, ohne daß dies das Grundrecht der Betroffenen aus Art. 3 GG verletzt (im Ergebnis ebenso Urteile des 4. Senats des BSG vom 28. Juni 1990 - 4 RA 26/90 und vom 29. Mai 1991 - 4/1 RA 25/90, beide nicht veröffentlicht; vgl auch 5. Senat, Urteil vom 29. November 1990 - SozR 3-2200 § 1251a Reichsversicherungsordnung (RVO) Nr. 12).

  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 11/92

    Kindererziehungsleistung - Verfolgung

    z. Regelung d. Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung (WGSVG) insoweit, als ihnen Kindererziehungsleistungen auch ins Ausland gezahlt werden, falls sie die sonstigen anspruchsbegründenden Voraussetzungen des Art. 2 § 62 Abs. 1 bis 3 Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz (ArVNG) erfüllen (vgl BSG SozR 3-5750 Art. 2 § 62 Nr. 3 S 10; BSG, Urteil vom 29. Mai 1991, 4/1 RA 25/90, S 7).
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